LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 16.06.1995 (7 S 1697/95) - DRsp Nr. 1998/12059
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.06.1995 - Aktenzeichen 7 S 1697/95
DRsp Nr. 1998/12059
Wurde der Vermieter vom Mieter unter Fristsetzung aufgefordert, die Erlaubnis für eine Untervermietung zu erteilen, ist - wenn die Frist reaktionslos verstrichen ist - davon auszugehen, daß der Vermieter die Erlaubnis verweigert.