LG München II - Urteil vom 23.05.1996 (12 S 5599/94) - DRsp Nr. 1997/6570
LG München II, Urteil vom 23.05.1996 - Aktenzeichen 12 S 5599/94
DRsp Nr. 1997/6570
Ein Sachverständigengutachten über Vergleichsmieten kann im Rechtsstreit über die Zustimmung zur Mieterhöhung auch dann zur Grundlage eines Urteils gemacht werden, wenn sich der Gutachter aus nachvollziehbaren Gründen weigert, seine Daten und Informationen bekanntzugeben und wenn im Gerichtsbezirk auch kein anderer gerichtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gefunden werden kann, der bereit ist, Vergleichsobjekte unter Offenlegung der Befundtatsachen mitzuteilen.