LG Berlin - Urteil vom 16.08.1996 (64 S 343/95) - DRsp Nr. 1997/4354
LG Berlin, Urteil vom 16.08.1996 - Aktenzeichen 64 S 343/95
DRsp Nr. 1997/4354
Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Wohnraum-Kündigung gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB : Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Nachteile einer Fortsetzung des Mietverhältnisses gegenüber geplantem Abriß und Neubau.
Formale Bedenken gegen die Kündigungserklärung Abriß und Neubau als »wirtschaftliche Verwertung« i.S. von § Abs. Nr. Satz 1 Vorliegend kein »erheblicher Nachteil« im Sinne der Vorschrift erforderliche Wirtschaftlichkeitsberechnung im Streitfall mangelhaft Mietsteigerungsmöglichkeit nach § nicht berücksichtigt
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