LG Berlin - Urteil vom 06.08.1996 (64 S 249/96) - DRsp Nr. 1997/4280
LG Berlin, Urteil vom 06.08.1996 - Aktenzeichen 64 S 249/96
DRsp Nr. 1997/4280
Allein der Wunsch des Mieters, wirtschaftliche Vorteile aus einer Untervermietung zu ziehen, stellt kein berechtigtes Interesse an einer Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums während einer urlaubsbedingten Abwesenheit dar.