I.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen den Betrieb einer neben ihrem Wohnhaus errichteten Transformatorenstation.
1. Sie klagten vor den Zivilgerichten auf Unterlassung des Betriebs, soweit das von der Transformatorenstation ausgehende elektromagnetische Feld 0, 2 Mikrotesla - gemessen an der Außenwand des Wohnhauses - übersteige. Die Klage blieb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht ohne Erfolg.
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