Das Landgericht Berlin hat dem Kammergericht mit dem Beschluß vom 10. März 1981 folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Steht dem Vermieter das Sonderkündigungsrecht nach §
Der Vorlagebeschluß ist nach Art. III Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1248/GVBl. f. Bln. 1968 S. 263) in der Fassung des Gesetzes vom 5. Juni 1980 (BGBl. I S. 657/GVBl. f. Bln. S. 1131) zulässig. Bei der vorgelegten Rechtsfrage handelt es sich um eine solche von grundsätzlicher Bedeutung; über sie ist durch Rechtsentscheid offensichtlich noch nicht entscheiden worden. Die Rechtsfrage ist für die Entscheidung des Rechtsstreits im Ausgangsverfahren erheblich.
II. Über die Rechtsfrage ist in der aus der Beschlußformel ersichtlichen Weise zu entscheiden.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|