Die Parteien streiten über die Rechtsfolgen aus einem zwischen der Firma ... als Verpächterin und der Beklagten als Pächterin geschlossenen Pachtvertrag vom 7.11.1988, in den die Klägerin als Erwerberin des Pachtgrundstücks mit Wirkung zum 1.7.1989 anstelle der ursprünglichen Verpächterin eingetreten ist.
Zur Vorgeschichte ist folgendes wesentlich:
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