VG Halle, vom 18.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 72/12
Inhaltlich einschränkende Auslegung des § 71 SchulG des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) a.F.; Rechtsmethodische Gesetzesinterpretation bei Vorliegen eines sog. Redaktionsversehens des Gesetzgebers
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 3 L 315/13
DRsp Nr. 2016/4194
Inhaltlich einschränkende Auslegung des § 71SchulG des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) a.F.; Rechtsmethodische Gesetzesinterpretation bei Vorliegen eines sog. Redaktionsversehens des Gesetzgebers
Zur inhaltlich einschränkenden Auslegung des § 71SchulG LSA a. F. und zur rechtsmethodischen Gesetzesinterpretation bei Vorliegen eines sog. Redaktionsversehens des Gesetzgebers.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
I. Die vom Kläger mit dem Zulassungsantrag geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1VwGO) rechtfertigen die Zulassung der Berufung nicht.
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