I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Begehren einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung einer Parabolantenne durch einen Mieter.
1. Der Beschwerdeführer, ein italienischer Staatsbürger, ist neben seiner Ehefrau Mieter einer Eigentumswohnung. Die Wohnung befindet sich in einem Haus mit Anschluß an das Breitbandkabelnetz, über das jedoch kein italienisches Fernsehprogramm zu empfangen ist. Der Beschwerdeführer ließ auf dem im Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer stehenden Dach des Hauses eine Parabolantenne anbringen. Die Eigentümergemeinschaft nahm ihn daraufhin im Ausgangsverfahren auf Beseitigung der Antenne in Anspruch.
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