Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. Mai 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Klägerin ist seit 1971 Mitglied der beklagten Genossenschaft und schloss mit dieser am 27. April 1971 einen Nutzungsvertrag über eine Genossenschaftswohnung in K. . Seit dem 1. Juni 2003 betrug die Grundmiete 341,95 EUR; seit dem 1. November 2004 beträgt sie 376,20 EUR.
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