LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 14 S 11156/94
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 421 C 13436/93
Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag
BayObLG, Beschluß vom 05.10.1995 - Aktenzeichen RE-Miet 1/95
DRsp Nr. 1996/492
Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag
»Erweisen sich die in einem Wohnraummietvertrag vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten erst im späteren Verlauf des Mietverhältnisses als unangemessen hoch, so kann der Mieter vom Vermieter die Herabsetzung der Vorauszahlungen verlangen, auch wenn der Mietvertrag keine entsprechende Regelung enthält. Zur einseitigen Herabsetzung der vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen ist der Mieter jedoch nicht berechtigt. Zur Durchsetzung des Herabsetzungsanspruchs kann ein Zurückbehaltungsrechts des Mieters in Betracht kommen.«