Die Berufung der Kläger vom 07.11.2014 gegen das am 07.10.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe (
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Jedoch können die Kläger die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
Die Parteien streiten darüber, ob den Klägern infolge fehlerhafter Angaben in einem vom Beklagten überreichten Energieausweis betreffend ein an die Kläger veräußertes Wohnhaus ein Ausgleich für den behaupteten Minderwert zusteht.
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