Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; Rechtsfolgen falscher Wortwahl
BGH, Urteil vom 04.06.1996 - Aktenzeichen IX ZR 51/95
DRsp Nr. 1996/23522
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; Rechtsfolgen falscher Wortwahl
»a) Soll der Rechtsanwalt einen von seinem Mandanten geschlossenen Vertrag beenden, so verletzt er die anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er durch Verwendung eines unzutreffenden Fachausdrucks (konkret: "Rücktritt " statt "Kündigung ") das Risiko eines Mißverständnisses hervorruft. b) Verlangt ein Kläger allein unter Berufung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhöhte Zinsen, so ist ein Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigter des Beklagten die gegenüber verpflichtet, das Gericht auf Bedenken hinzuweisen, die sich aus § 11 Nr. 5 AGBG gegen den Zinssatz ergeben.«