Der Antragsteller und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage, die von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Die Anlage wurde in Form des sog. Bauherrenmodells errichtet, d. h. die zukünftigen Wohnungseigentümer traten als Bauherren auf; sie war 1984 fertiggestellt. Der Antragsteller hat seine Gewerbeeinheit, die er 1989 im Wege der Zwangsversteigerung erworben hat, vermietet.
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