Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung; Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußrevision bei teilweiser Zulassung der Revision
BGH, Urteil vom 24.05.1995 - Aktenzeichen XII ZR 172/94
DRsp Nr. 1995/5292
Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung; Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußrevision bei teilweiser Zulassung der Revision
»1. Der formularmäßige Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters von Geschäftsräumen bei Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ist gemäß § 9AGBG unwirksam, wenn eine Untervermietung nach der Vertragsgestaltung nicht ausgeschlossen ist, aber der Vermieter die erforderliche Erlaubnis nach Belieben verweigern kann. 2. Zum Erfordernis des "Stellens" des Mietvertragsformulars. 3. Ist die Zulassung der Revision wirksam auf einen Teil des Streitgegenstands beschränkt worden, weil die Sache nur hinsichtlich dieses abtrennbaren Teils grundsätzliche Bedeutung hat, so kann durch eine unselbständige Anschlußrevision das Berufungsurteil nicht hinsichtlich eines anderen Teils des Streitgegenstands angegriffen werden (Fortführung von BGHZ 111, 158, 166 f).«