1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz, Außenkammern Bautzen, vom 20.03.2015 (7 HK
2. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.
3. Das Urteil des Landgerichts Görlitz, Außenkammern Bautzen, vom 20.03.2015 (7 HK
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung aus Ziffer 1 des Tenors (Räumung) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120.000,00 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet, und die Zwangsvollstreckung aus der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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