Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Juni 2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 50,000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 8.945,72 EUR seit dem 27.05.2015, jeweils aus 2.982,24 EUR seit dem 3.6.2015, dem 3.7.2015, dem 5.8.2015, dem 3.9.2015 und dem 5.10.2015,aus 1.839,84 EUR seit dem 4.11.2015, aus 1.677,48 EUR seit dem 6.1.2016, aus jeweils 2.982,24 EUR seit dem 3.2.2016, dem 3.3.2016, dem 5.4.2016, dem 4.5.2016, dem 3.6.2016, dem 5.7.2016 und dem 3.8.2016 sowie aus 1.750,08 EUR seit dem 5.9.2016 zu zahlen.
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