Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht erforderliche Flächen
BVerwG, Urteil vom 23.08.1996 - Aktenzeichen 4 A 29.95
DRsp Nr. 1997/279
Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht erforderliche Flächen
»1. Die Enteignungsermächtigung des § 19 Abs. 1 Satz 1 FStrG erstreckt sich auch auf Flächen, auf denen nach den Vorschriften des Landesnaturschutzrechts Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 8 Abs. 9BNatSchG durchzuführen sind.2. Um als Grundlage für eine Enteignung dienen zu können, setzt die Anordnung von Ersatzmaßnahmen voraus, daß sie zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und keinen Nachteil herbeiführt, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.«