Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 26.10.2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird entsprechend der erstinstanzlichen Festsetzung mit 31.382,41 € beziffert.
I.
Die Antragstellerin begehrt von der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung ihr zur Durchführung ihres ...parteitages die Nutzung des A in Stadt1 zu ermöglichen.
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