Der Kläger, der als Schreiner ein Montageunternehmen betrieb, strebte eine neue Existenz als Gastwirt an. Durch "Kauf- und Übernahmevertrag " vom 5. März 1990 erwarb er von dem Beklagten die vollständige Einrichtung und Betriebsausstattung des Gaststattenlokals "Copacabana Inn" in E. für 250.000 DM. Die Parteien vereinbarten, daß der Gaststätten betrieb am 1. April 1990 nahtlos auf den Kläger übergehen sollte. Ab dem gleichen Zeitpunkt mietete der Kläger die Gaststättenräumlichkeiten von Dr. K. für zehn Jahre an.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|