Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 21. März 2016
Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war gemeinsam mit seiner Großmutter und seinem Vater Miteigentümer zu 1/3 eines von den Eigentümern selbst genutzten Hauses. Im Gebäude befinden sich drei Wohnungen, für die sich die Eigentümer jeweils schuldrechtlich das alleinige Nutzungsrecht unter Ausschluss der anderen Miteigentümer eingeräumt hatten. Auf eigene Kosten baute der Kläger das Dachgeschoss des Hauses aus und erweiterte so die von ihm allein genutzte Wohnfläche auf 115 qm von insgesamt 215 qm.
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