Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. März 2017
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. März 2017
Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
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