Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Ausführung von Instandsetzungsarbeiten
LG Hamburg, Beschluss vom 11.09.1995 - Aktenzeichen 311 O 183/95
DRsp Nr. 2001/10174
Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Ausführung von Instandsetzungsarbeiten
Der Wert des Streitgegenstandes für eine Klage gegen den Vermieter auf Ausführung von Instandsetzungsarbeiten ist nach dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der möglichen Mietminderung zu bemessen.