Der Beklagte war vom 4. März 1998 bis zum 22. Juni 1999 Eigentümer eines Grundstücks in Berlin, für das die Klägerin Straßenreinigungs-, Abfallentsorgungs- und Biomüllentsorgungsleistungen erbracht hat. Die Parteien streiten im Revisionsverfahren nur noch um restliche Zinsansprüche wegen des von dem Beklagten der Klägerin für 1998 geschuldeten Leistungsentgelts.
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