Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 13.12.2002 von der Deutschen ... GmbH ein Grundstück mit Bürogebäude in Offenbach am Main, ... . Als Zeitpunkt des Nutzen- und Lastenwechsels war der 31.12.2002 vereinbart. Die ... GmbH & Co. KG hatte dort Büroflächen und Tiefgaragenplätze für einen monatlichen Mietzins von insgesamt 52.282,16 Euro angemietet. Mit Vereinbarung vom 22.04.2004 trat die Deutsche ... GmbH ihre Ansprüche aus dem Mietverhältnis mit der ... GmbH & Co. KG ab dem 01.12.2002 an die Klägerin ab.
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