I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Erben zu je 1/2 nach ihrem am 21. August 1996 verstorbenen Vater (V). Bis zu diesem Zeitpunkt waren an der E-Verwaltungs-GmbH & Co. KG (KG) der Kläger zu 1 mit 38%, der Kläger zu 2 mit 36% und V mit 26% beteiligt; an der E-GmbH (GmbH) waren der Kläger zu 1 mit 25%, der Kläger zu 2 mit 24% und V mit 51% beteiligt. Im Gesamthandsvermögen der KG befanden sich drei Grundstücke, die --neben anderen Wirtschaftsgütern-- an die GmbH für deren betriebliche Zwecke verpachtet waren.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) legte bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Erbschaftsteuer die für das erste Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt vereinbarte Miete zugrunde.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|