Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 26.3.2015, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 62.380,54 EUR zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.662,40 EUR zu zahlen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Ziffer 4. des Endurteils des Landgerichts München I vom 26.3.2015 wird dahingehend abgeändert, dass von den Kosten des Verfahrens erster Instanz die Beklagte 88 % und die Klägerin 12 % trägt.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte 90 %, die Klägerin trägt 10 %.
IV.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, ebenso das Endurteil des Landgerichts München I vom 26.3.2015, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist.
IV. V.
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