Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 10. Februar 2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Pinneberg vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1 trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Geschäftswert von 22.000,00 Euro.
I.
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