Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Neukölln als Nachlassgericht vom 1. Dezember 2017 geändert:
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins vorliegen, der die Beteiligte zu 1) als testamentarische Miterbin nach der Erblasserin zu einem Anteil von einer Hälfte am Nachlass ausweist.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 150.000,- EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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