Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Mai 2014 - 7 K 1719/13.F - wird insoweit zurückgewiesen, als das Verwaltungsgericht über den Klageantrag zu 1. (Feststellungsklage) und den unter 1. hilfsweise gestellten Antrag (Verpflichtungsklage) entschieden hat.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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