Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 3. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin begehrt den Erlass von Grundsteuern für die Kalenderjahre ab 2008 aus denkmalschutzrechtlichen Gründen.
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