Ausdehnung des Schutzbereichs eines zwischen Vermieter und Auftragnehmer geschlossenen Werkvertrages auf den Mieter
OLG Oldenburg, Urteil vom 27.08.1996 - Aktenzeichen 5 U 16/96
DRsp Nr. 1998/19421
Ausdehnung des "Schutzbereichs" eines zwischen Vermieter und Auftragnehmer geschlossenen Werkvertrages auf den Mieter
»1. Der Mieter ist nicht in den "Schutzbereich" eines Werkvertrages einbezogen, über den der Vermieter Arbeiten in den eigenen, neben den vermieteten Räumlichkeiten durchführen läßt (hier: Elektroarbeiten in einem Supermarkt).2. Deliktrechtliche Ansprüche scheiden aus, soweit die ernsthafte Möglichkeit einer haftungsbegründenden Fehlleistung der eingeschalteten Subunternehmerin verbleibt.«