Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Errichtung einer Parabolantenne durch eine Mieterin einer Wohnung.
I. 1. Die Beschwerdeführerin - eine deutsche Staatsangehörige - ist Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten im Ausgangsverfahren. Die Wohnanlage ist an eine mit einem Breitbandkabelnetz verbundene Verteileranlage angeschlossen. Die Beschwerdeführerin beabsichtigt die Installation einer Parabolantenne im Bereich der überdachten Terrasse ihrer Wohnung. Die Vermieterin - die Beklagte im Ausgangsverfahren - erteilte die von der Beschwerdeführerin erbetene Zustimmung für die Installation nicht. Ein anderer Mieter der Beklagten wohnt in derselben Wohnanlage. Er ist ukrainischer Herkunft. Er installierte mit Zustimmung der Beklagten eine Parabolantenne neben der Terrasse seiner Wohnung.
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