Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 19.11.2014 wird zurückgewiesen.
2.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Koblenz und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.139,03 € festgesetzt.
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