Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2014 und des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 10. November 2010 werden aufgehoben.
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 28. April 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. September 2006 verurteilt, dem Kläger für die Freistellungsphase der ihm gewährten Altersteilzeit eine Zulage gemäß §
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Der Kläger beansprucht die Gewährung der Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion auch während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|