Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat den Antragstellern 90 % der notwendigen außergerichtlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und 100 % des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt W. aus J. beigeordnet.
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