Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Pächters
BGH, Urteil vom 17.10.1995 - Aktenzeichen VI ZR 246/94
DRsp Nr. 1996/87
Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Pächters
»a) Die in § 852 Abs. 1BGB geforderte Kenntnis des Verletzten vom Schaden muß sich auch darauf erstrecken, daß er selbst geschädigt ist und daher als Inhaber einer Schadensersatzforderung in Frage kommt. An diese Kenntnis des Verletzten von der eigenen Schadensbetroffenheit dürfen keine höheren Anforderungen gestellt werden als an die Kenntnis der anderen Elemente des Schadens oder an die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen. b) Die Verjährung eines aus abgetretenem Recht des Pächters herrührenden Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung des Eigentums an den Erzeugnissen der Pachtsache wird nicht dadurch gemäß § 209 Abs. 1BGB unterbrochen, daß im Rechtsstreit zunächst der Schadensersatzanspruch auf eine Berechtigung der Miteigentümer der Pachtsache gestützt wird; dies gilt auch dann, wenn der Pächter zugleich Miteigentümer der Pachtsache war.«