Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 7. Zivilkammer - vom 20. März 2017 aufgehoben.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.800 € festgesetzt.
I.
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