Ebenso: AG Altenburg (DWW 1995, 372) und AG Berlin-Köpenick (DWW 1995, 350 = WuM 1995, 658); a.A.: (keine Ermäßigung des Erhöhungssatzes, wenn nur eines der Ausstattungsmerkmale vorhanden ist): AG Bad Freienwalde (DWW 1995, 351). Die seit 1.1.1996 geltende Fassung des § 12 Abs. 1 Satz 2 MHG lautetet: "Der Erhöhungssatz ermäßigt sich auf 15 vom Hundert bei Wohnraum, bei dem die Zentralheizung oder das Bad oder beide Ausstattungsmerkmale fehlen."
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