AG Wiesbaden, vom 07.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 93 C 1104/15
LG Wiesbaden, vom 26.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 9/17
Abstellen auf die tatsächlichen Flächenverhältnisse für die Umlage der Betriebskosten einer preisgebundenen Wohnung nach der Wohnfläche nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 S. 1 NMV 1970; Berücksichtigung von öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume bei der Ermittlung der Wohnfläche; Ordnungsgemäße Berechnung einer Betriebskostennachforderung
BGH, Urteil vom 16.01.2019 - Aktenzeichen VIII ZR 173/17
DRsp Nr. 2019/1928
Abstellen auf die tatsächlichen Flächenverhältnisse für die Umlage der Betriebskosten einer preisgebundenen Wohnung nach der Wohnfläche nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 S. 1 NMV 1970; Berücksichtigung von öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume bei der Ermittlung der Wohnfläche; Ordnungsgemäße Berechnung einer Betriebskostennachforderung
Für die Umlage der Betriebskosten einer preisgebundenen Wohnung nach der Wohnfläche nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 NMV 1970 ist - ebenso wie im Geltungsbereich des § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB (BGH, Urteil vom 30. Mai 2018 - VIII ZR 220/17, NJW 2018, 2317 Rn. 23) - auf die tatsächlichen Flächenverhältnisse abzustellen.Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume weder im Rahmen einer Mietminderung (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421 Rn. 6; vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 39/09, NJW 2010, 1064 Rn. 20) noch bei der Abrechnung der Betriebskosten zu berücksichtigen, sofern die Nutzbarkeit der Räume mangels Einschreitens der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist.
Tenor
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