I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes. Diesem gehörte ein Grundstück mit Geschäftsräumen, die er 1987 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 1997 an die Einzelfirma G vermietet hatte. Im Jahr 1994 wurde die Einzelfirma an die G-GmbH verkauft und der Betriebsstandort in eine andere Stadt verlegt. Der Geschäftsführer der GmbH bat deshalb den Ehemann der Klägerin um eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages. Hierzu wies er auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens und einen möglichen Konkurs hin. Schließlich wurde der Mietvertrag mit Vereinbarung vom 29. Juni 1994 zum 30. Juni 1994 gegen Zahlung von 150 000 DM einvernehmlich aufgehoben.
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