Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden jährlichen Freibeträge abzuziehen: 1. 1 800 Euro für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung a) von 100 oder b) von unter 100 bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des §
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