I.
Der Antragsteller begehrt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der D ... GmbH & Co. KG Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er gegen den Antragsgegner ausstehende Kommanditeinlage in Höhe eines Betrages von 10.000 EUR geltend machen will. Der Antragsgegner hat nach Insolvenzantragstellung mit Gegenansprüchen in Höhe von 41.377,47 EUR aus Schlachtschweinelieferungen die Aufrechnung erklärt und meint, durch die Aufrechnung sei er von seiner Einlageverpflichtung befreit worden.
Das Landgericht hat dem Antragsteller die begehrte Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung verweigert.
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