1. Die Berufungen des Klägers gegen die Urteile des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.10.2019, Az.
2. Die Kosten der Berufungsverfahren trägt der Kläger.
3. Dieses Urteil und die angefochtenen Urteile sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus den Urteilen zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
I.
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