Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 21. April 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt,
1. an die Klägerin 857,99 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 24.06.2008 zu zahlen,
2. die Klägerin vor der Inanspruchnahme durch das Rechtsanwaltsbüro St... im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Zahlungsansprüche wegen eine Betrages in Höhe von 48,70 € zuzüglich Mehrwertsteuer freizustellen.
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