Dem Schuldner wird wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 20. September 2023 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Rechtsbeschwerde gegen den vorgenannten Beschluss wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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