Der Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Münster vom 7. Dezember 2015 wird dahingehend berichtigt, dass dieser in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. GmbH zum Aktenzeichen des Insolvenzgerichts ergangen ist.
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 15. Mai 2023 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 45.695,97 € festgesetzt.
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