FG München - Urteil vom 12.02.2008 (10 K 275/07)
Streitig ist, ob der Klägerin vorrangig vor ihrem Ehemann der Kindergeldanspruch für die gemeinsamen Kinder zusteht. I. Die Klägerin ist die Mutter der am ...1996 geborenen N, der am...1999 geborenen D und der am [...]