OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 05.02.2002 (16 A 376/01)
Die Klägerin, italienische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis, bezog für ihren 1992 geborenen Sohn B. seit November 1994 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Im Oktober 1996 schloss sie in Italien die [...]