Autoren: Götsche/Kretzschmar |
§ 2 Abs. 1 zweiter Halbsatz VersAusglG nennt beispielhaft die wichtigsten Anrechte, die dem VA unterfallen. Dies entspricht dem "Drei-Säulen-Modell" der Altersvorsorge:
![]() | gesetzliche Regelsicherungssysteme,
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![]() | betriebliche Altersversorgung, | ||||||
![]() | private Alters- und Invaliditätsvorsorge. |
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